Wir sind Wahlarzt

WIR SIND WAHLARZT

Was ist ein Wahlarzt?

Wahlärzte stehen in keinem Vertragsverhältnis mit der Krankenversicherung des Patienten. Sie benötigen für Inanspruchnahme seiner Leistungen weder Überweisung, noch Krankenschein, noch E-Card.


Welche Vorteile habe ich bei einem Wahlarzt?

Die Wahlarztordination ist besonders darauf bedacht, keine längeren Wartezeiten entstehen zu lassen. Als Wahlarzt nehme ich mir für Ihre Probleme viel Zeit, eine ausführliche Beratung und Untersuchung dauert in der Regel 30 Minuten. Gerade bei Problemen im onkologischen Bereich ist es notwendig, ein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient aufzubauen. Sie sollen das Gefühl haben, dass Sie in Ruhe über alle Ihre Probleme sprechen können, über die Sie sonst mit niemandem reden.


Welche Kosten sind zu erwarten?

Wir stellen eine detaillierte Rechnung über die erbrachten Leistungen aus. Sie können die Rechnung sofort bar bezahlen und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Versicherung ein oder bequem nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung. Die Rechnung senden Sie an Ihre Krankenversicherung, die Ihnen den Ihnen zustehenden Rückerstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweist.

Auf die Höhe des Rückerstattungsbetrages haben wir keinen Einfluss. Es besteht ein Vertrag zwischen Ihnen und Ihrer Krankenversicherung, an die Sie monatlich Beiträge bezahlen, damit die Versicherung Ihnen im Krankheitsfalle die Kosten für Abklärung und Behandlung vergütet.


In Österreich gibt es mehr als zwanzig öffentliche und einige private Krankenversicherungen. Der Rückersatz ist nicht nur von Patient zu Patient unterschiedlich, sondern auch abhängig von der Krankenversicherung.


Mit Ausnahme der privaten Krankenversicherungen, die in der Regel die gesamten Untersuchungskosten übernehmen, erstatten die meisten Krankenversicherungen den Patienten einen gewissen Betrag zurück, welcher von den erbrachten Leistungen abhängig ist.


Wir sind dennoch bemüht Ihren Selbstbehalt so gering zu halten wie möglich. Dies wie oben beschrieben abhängig von dem Versicherungsträger und der zu erbringenden Leistung.


Wie verhält sich das bei einem ausgestellten Rezept?

Mit einem Wahlarztrezept können Sie wie mit einem Kassenarztrezept Ihr Medikament in der Apotheke beziehen. Einen Grundbetrag müssen Sie bei jedem Rezept selbst tragen. Die Kosten für das gesamte Medikament sind nur dann zu tragen, wenn das Medikament nicht in einer speziellen Medikamentenliste der Kassen aufgeführt ist.


Führt der mich behandelnde Arzt auch selbst die Operation durch?

Als Facharzt für Urologie mit langjähriger klinischer Erfahrung und operativer Tätigkeit führe ich, soweit dies im ambulanten Bereich möglich ist, natürlich selbst die Operation durch. Die „großen“ Operationen, bei welchen eine Allgemeinnarkose notwendig ist, werden aktuell noch stationär in den Urologischen Abteilungen im Land (Landeskrankenhaus Bregenz, Ladneskrankenhaus Feldkirch) durchgeführt.


Welche Kosten kommen bei einer notwendigen Operation auf mich zu?

Die Kosten für die Behandlung im Spital werden von Ihrer Krankenversicherung übernommen bis auf einen kleinen Selbstbehalt pro Tag. Wenn Sie sich entschlossen haben, von mir selbst operiert zu werden, so erhalten Sie von mir für zusätzliche Leistungen wie Aufklärung und Beratung, für mich entstehende Fahrtkosten, Visiten im Zusammenhang mit der Operation, Verbandwechsel usw. eine separate Rechnung, die Sie nicht bei Ihrer Kasse einreichen können.